Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Sicher ist Ihnen bekannt, dass der Gesetzgeber lt. Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 für alle Baustellen, abhängig von:

  • Zeitdauer der Baustelle
  • Zahl der Arbeitgeber
  • Zahl der gleichzeitig auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer
  • Gefährlichkeit der auszuführenden Arbeiten

die Einhaltung folgender Auflagen und Bestimmungen fordert:

  • Vorankündigung an das Gewerbeaufsichtsamt
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Koordination und Überwachung der Baustelle durch einen Sicherheitskoordinator
  • Unterlagenerstellung für spätere Arbeiten am Bauwerk bzw. Reinigungsarbeiten an Fassaden, hochgelegenen Fensterflächen, Dächern etc.

Ob Sie für Ihr Bauvorhaben einen SiGe-Plan und Koordinator benötigen, können Sie der Baustellenverordnung entnehmen.

Im Februar 2001 habe ich bei der TÜV-Akademie München erfolgreich den Lehrgang "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" nach Baustellenverordnung absolviert. Seither erstelle ich Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne und betreue Baustellen als Koordinator im Raum M, STA, WOB, WM und GAP.

Gerne würde ich auch mit Ihnen zusammenarbeiten, um Sicherheit und Gesundheit aller am Bau Beteiligten zu gewährleisten.

 

Für Fragen zur Durchführung und Preisgestaltung stehe ich gerne zur Verfügung.