Sicher ist Ihnen bekannt, dass der Gesetzgeber lt. Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 für alle Baustellen, abhängig von:
die Einhaltung folgender Auflagen und Bestimmungen fordert:
Ob Sie für Ihr Bauvorhaben einen SiGe-Plan und Koordinator benötigen, können Sie der Baustellenverordnung entnehmen.
Im Februar 2001 habe ich bei der TÜV-Akademie München erfolgreich den Lehrgang "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" nach Baustellenverordnung absolviert. Seither erstelle ich Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne und betreue Baustellen als Koordinator im Raum M, STA, WOB, WM und GAP.
Gerne würde ich auch mit Ihnen zusammenarbeiten, um Sicherheit und Gesundheit aller am Bau Beteiligten zu gewährleisten.
Für Fragen zur Durchführung und Preisgestaltung stehe ich gerne zur Verfügung.